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Berufskraftfahrer

Für alle beruflich tätigen Fahrer im Personenverkehr mit mehr als 8 Sitzplätzen und alle im gewerblichen Güterkraftverkehr über 3,5t ist eine Grundqualifikation vorgeschrieben.

Sie sind noch kein Bus- / LKW-Fahrer?
Ab 10.09.2008 müssen Sie als Busfahrer, ab 10.09.2009 als LKW-Fahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr zusätzlich zur entsprechenden Fahrerlaubnis eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer absolvieren.

 
 
Drei Möglichkeiten führen zum Erwerb der Grundqualifikation:

Berufsausbildung:
Ausbildung zum Berufkraftfahrer/in oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb und bestehen der IHK-Abschlussprüfung

Grundqualifikation:
Prüfung mit 4 Stunden theoretischer und 3 Stunden praktischer Prüfung, keine vorgeschriebene Ausbildung

beschleunigte Grundqualifikation:
140 Stunden Ausbildung mit anschl. 90-minütiger theoretischer Prüfung, keine praktische Prüfung

Die Grundqualifizierung ist 5 Jahre gültig! Die Fahrerlaubnis ist nicht Bestandteil der Grundqualifikation und muss separat erworben werden!

 

Sie sind schon Bus- / LKW Fahrer?

Besitzstand für die Grundqualifikation:
Alle Fahrer, die vor dem 10.09.2008 die Klasse D1 bis DE, oder vor dem 10.09.2009 die Klasse C1 bis CE erworben haben, sind bereits grundqualifiziert.
Die Grundqualifizierung ist 5 Jahre gültig und kann nur durch eine Weiterbildung verlängert werden. Die Gültigkeit wird in der Spalte 12 auf der Rückseite des Führerscheins in Kombination mit Ziffer 95 eingetragen.

Verlängerung der Grundqualifikation
Die Verlängerung der Grundqualifikation erfolgt durch eine 35-stündige Weiterbildung (5 x 7 Stunden) innerhalb von 5 Jahren. Die Bescheinigungen sind bei der nächsten Verlängerung bei Ihrem Straßenverkehrsamt vorzulegen. Bedenken Sie, dass ein neuer Führerschein hergestellt werden muss. Dies erfordert eine gewisse Zeit (8 Wochen sollten Sie einplanen) und ein neues Passbild.
Wir bieten Ihnen als amtlich anerkannte Ausbildungstätte die erforderlichen Fortbildungen an. Durch unsere langjährige Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung von LKW und Busfahrern und deren Begutachtung sind wir besonders qualifiziert.

Bitte beachten Sie, daß unterschiedliche Fristen für den Nachweis der Grundqualifizierung gibt.

Wir prüfen Ihre Daten gerne und werden Ihnen einen entsprechenden Fortbildungsplan erstellen, damit Sie der Verpflichtung nachkommen können.

Verantwortlich für den Eintrag ist in erster Linie der Fahrer selbst. Allerdings wird der Arbeitgeber bei Verstoß gegen das BKrFQG ebenfalls bestraft, wenn er die Fahrt geduldet oder angeordnet hat.

Bei dem Berufskraftfahrer-Qualfikations-Gesetz handelt es sich um ein allgemein in Europa eingeführtes Gesetzeswerk und es gilt somit auch in allen Nachbarstaaten, die der EU angehören.

 

Fragen und Antworten

Ich habe einen rosa oder grauen Führerschein, gilt die Regelung auch für mich?
Ja, wenn Sie mit einem KFZ über 3,5t zul. Gesamtmasse gewerblich Güter befördern.

Ab wann muss ich die Weiterbildung nachweisen?
Besitzen Sie die alte Klasse 3 oder 2, so müssen Sie den Nachweis bis spätestens 09.09.2014 eingetragen haben.

Die Gültigkeit meines Führerscheins Klasse C läuft nach 09.09.2011 ab. Wann sollte ich den Nachweis führen?
Sie fallen nicht in die Übergangsfrist und sollten bereits bei der nächsten Verlängerung die Weiterbildung absolviert haben.

Ich habe den entsprechenden Eintrag nicht - was nun?
Sie dürfen keinen gewerblichen Güterverkehr betreiben. Erst nach der Weiterbildung und Aushändigung des neuen Führerscheins dürfen Sie wieder fahren.

Was passiert, wenn ich trotzdem fahre?
Wenn Sie erwischt werden, drohen Bußgelder von 5.000 Euro für den Fahrer und 20.000 Euro für den Unternehmer.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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