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Motorrad

Die theoretische Ausbildung gliedert sich in Grundstoff und klassenorientierten Zusatzstoff deren Mindestumfang in der Tabelle dargestellt ist (Ersterteilung). Sind Sie schon in Besitz einer Fahrerlaubnis, so reduziert sich der Umfang der theoretischen Ausbildung.

Die besonderen Ausbildungsfahrten (Autobahn, Überland, Beleuchtung) dürfen erst nach einer Grundausbildung begonnen werden. Ferner sollten Sie die sogenannten Grundfahraufgaben beherrschen (Slalom, Ausweichen, Gefahrbremsung etc.).

Mindestausbildung

Klasse Theorie (je 90 Min.) Praxis (je 45 Min.) Prüfung
  Grundstoff Zusatzstoff Überland Autobahn Beleuchtung  
A 12 4 5 4 3 70 Min.
A2 12 4 5 4 3 70 Min.
A1 12 4 5 4 3 70 Min.
AM 12 2 - - - 55 Min.
Mofa - 6 - - - Einweisung
90 Min.

 

    

 

Klasse gilt für Mindestalter Besonderheiten
A Krafträder, auch mit Beiwagen über 50 qcm oder über 45 km/h 24 direkt 2 Jahre A beschränkt oder Direkteinstieg
A 2 Krafträder bis 35 KW (47 PS) und max 0,2 KW/Kg 18  
A 1 Krafträder bis 125 qcm max.11 KW, max. 0,1 KW/Kg 16 Probezeitanrechnung
AM Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 qcm und max 45 km/h 16  
Mofa Mofa und Krankenfahrstühle bis 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit 15  
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