Startseite
Über uns
· Historie
· Zweigstellen
· Kerpen
· Horrem
· Blatzheim
· Team
· Fahrzeuge
· Kontakt
Unterricht
· Theorie
· Praxis
  · Klassen
· PKW
· Motorrad
· LKW / Bus
· Berufskraftfahrer
· Weiterbildung
· Aufbauseminare
· Fahreignungsseminar
· Nachschulung
· Sonstiges
Info / Service
· Aktuelles
· MPU
· Führerschein mit 17
· Bußgeldrechner
· Downloads
· Links
· Schlüsselzahlen
Rechtliches
· Impressum
· Haftungsausschluß
· Datenschutz

Schlüsselzahlen

In Spalte 12 oder in der Zeile 12 auf der Rückseite Ihres Führerscheines finden Sie eventuell Schlüsselzahlen mit folgender Bedeutung:

01Sehhilfe oder/und Augenschutz , wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert
.01Brille
.02Kontaktlinsen
.03Schutzbrille
02Hörhilfe bzw. Kommunikationshilfe
03Schutzbrille
05Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen
.01Nur bei Tageslicht
.02In einem Umkreis von ... km des Wohnsitzes oder innerorts ... / innerhalb der Region ...
.03Ohne Beifahrer / Sozius
.04Beschränkt auf eine höchzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als ... km/h
.05Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist
.06Ohne Anhänger
.07Nicht gültig auf Autobahnen
10Angepasste Schaltung
15Angepasste Kupplung
20Angepasste Bremsmechanismen
25Angepasste Beschleunigungsmechanismen
30Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen
35Angepasste Bedienvorrichtungen
40Angepasste Lenkung
42Angepasste(r) Rückspiegel
43Angepasster Fahrersitz
45Anpassungen des Kraftrades
.01 Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel
.02(Angepasste) handbetätigte Bremse
.03(Angepasste) fußbetätigte Bremse
.04Angepasste Beschleunigungsmechanismen
.05Angepasste Handschaltung und Handkupplung
.06Angepasster Rückspiegel
.07Angepasste Kontrolleinrichtungen
.08Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen
45Kraftrad nur mit Beiwagen
50Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugidentifizierungsnummer)
51Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtl. Kennzeichen)
72Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 ccm und einer Motorleistung von 11 KW (A1)
73Nur dreirädrige un vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1)
74Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7500 kg (C1)
75Nur Fahrzeuge der Kategorie B mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1)
76Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7500 kg (C1), die einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt (C1E)
77Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern a) die zulässige Geswamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen und b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E)
78Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
79Nur Fahrzeuge, die im Rahmen der Anwendung von Artikel 10 Satz 1 der Richtlinie 91/439/EWG den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen.

(C1E>12000 kg, L<= 3)
Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann und von dreachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz.

(S1<=/7500 kg)
Begrenzung der Klasse D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder max. 7500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz.

(L<=3)
Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als 3 Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.

104Muss ein ärztliches Attest mitführen
171Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
172Klasse C, gültig auch für Kraftfahzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste
174Klasse L, gültig auch zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, die Anhänger für eine Höchsgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind
175Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1 und M gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm
176Auflage: Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres nur Fahrten im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses
177Klasse L, auch gültig im Umfang der mitzuführenden Ausnahmegenehmigung
178Auflage zur Klasse D oder D1: Nur Fahrten im Linienverkehr
179Auflage: Klasse D1 nur für Fahrten, bei denen überwiegend Familienangehörige befördert werden
180Auflage: Bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflage, nur im Rahmendes Ausbildungsverhältnisses von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, entfällt nach Abschluss der Ausbildung auch vor Erreichen des 21. Lebensjahres
© 2021 - Fahrschule Viehof GmbH · Kerpen · Horrem · Blatzheim