Begleitetes Fahren ab 17

👉 So funktioniert’s:
Mit 16½ kannst Du den Antrag stellen und direkt mit der Ausbildung loslegen.
Die Fahrstunden und die Prüfung laufen genau wie beim normalen Führerschein.
Der Unterschied: Mit 17 bekommst Du eine vorläufige Fahrerlaubnis, mit der Du nur in Begleitung fahren darfst.

👥 Wen darfst Du mitnehmen?
Deine Begleitperson muss:

  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • seit mind. 5 Jahren einen Führerschein haben
  • max. 3 Punkte in Flensburg haben
  • max. 0,2 Promille beim Begleiten

Wichtig: Die Begleitperson ist nur zur Unterstützung da – sie darf nicht ins Fahren eingreifen.
Und: Dein BF17-Führerschein gilt nur in Deutschland!

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